Polizeirepression gegen Raddemo

Heute wurde eine antifaschistische Demonstration von der Polizei aufgelöst und die Namen der Personen festgestellt. Teilweise wurden auch Fotos von ihnen gemacht und Kleidung bzw. Rucksäcke durchsucht. Die Polizei hat sich auf den § 118 StPO berufen. Die Identitätsfeststellungen seien also wegen angeblicher gerichtlicher Straftaten und nicht bloß wegen Verwaltungsübertretungen erfolgt. Um welche Straftaten es … Polizeirepression gegen Raddemo weiterlesen